Ratgeber · Statuten

Statuten erstellen: Vorlage & Pflichtinhalte

Die Statuten sind die Verfassung Ihrer Gesellschaft. Hier die Pflichtinhalte für AG und GmbH, eine Muster-Struktur und wie Peracta rechtssichere Statuten automatisch erstellt.

Was sind Statuten?

Die Statuten (bei der AG) bzw. der Gesellschaftsvertrag (bei der GmbH) sind die rechtliche Grundordnung der Gesellschaft. Sie regeln Organisation, Kapital, Zweck und Vertretung. Ohne gültige Statuten ist keine Gründung möglich.

Pflichtinhalte AG (Art. 630 OR)

  • Firma und Rechtsformzusatz (Art. 627 OR)
  • Sitz (Ort in der Schweiz)
  • Zweck der Gesellschaft
  • Höhe des Aktienkapitals und der Aktien (Art. 630 OR)
  • Nennwert und Art der Aktien
  • Zusammensetzung des Verwaltungsrats
  • Art der Zeichnungsberechtigung
  • Bestimmungen über die Revision

Pflichtinhalte GmbH (Art. 798 OR)

  • Firma und Zusatz «GmbH»
  • Sitz
  • Zweck
  • Höhe des Stammkapitals (mind. CHF 20 000)
  • Zusammensetzung der Stammanteile
  • Zeichnungsberechtigte (Art. 798 OR)
  • Form der Bekanntmachungen

So erstellt Peracta Ihre Statuten

1

Daten einmal erfassen

Firma, Sitz, Zweck, Kapital, Gesellschafter und Verwaltung im Wizard eingeben — keine separate Textarbeit.

2

Automatische Generierung

Peracta erstellt die Statuten OR-konform und auf Ihre Gesellschaft zugeschnitten — kein Leerformular.

3

Anwaltliche Prüfung

Rechtsanwalt & Notar Marko Babic prüft die Statuten vor Einreichung. So sind sie rechtssicher.

4

Beglaubigung & HR-Anmeldung

Beurkundung und Handelsregister-Anmeldung werden koordiniert — alles aus einer Hand.

Häufige Fragen

Was müssen die Statuten einer AG enthalten?

Firma, Sitz, Zweck, Aktienkapital, Aktien (Nennwert und Art), Verwaltungsrat, Zeichnungsberechtigung und Revisionsbestimmungen (Art. 630 OR).

Was müssen die Statuten einer GmbH enthalten?

Firma mit Zusatz «GmbH», Sitz, Zweck, Stammkapital, Stammanteile, Zeichnungsberechtigte und Form der Bekanntmachungen (Art. 798 OR).

Gibt es eine kostenlose Statuten-Vorlage?

Musterstruktur erhalten Sie hier. Eine rechtssichere, auf Ihre Gesellschaft zugeschnittene Fassung erstellt Peracta automatisch aus Ihren Gründungsdaten — geprüft von einem Schweizer Anwalt.

Müssen Statuten notariell beurkundet werden?

Bei der AG ja, die Statuten sind Teil der öffentlichen Beurkundung (Art. 629 OR). Bei der GmbH werden die Statuten schriftlich errichtet, die Gründung jedoch notariell beurkundet (Art. 777 OR).

Können Statuten später geändert werden?

Ja, per Statutenänderung. Bei AG/GmbH ist dafür eine Generalversammlung/Gesellschafterversammlung und (bei AG) eine erneute öffentliche Beurkundung sowie HR-Anmeldung nötig.

Wo werden die Statuten hinterlegt?

Die Statuten sind Bestandteil der Handelsregister-Anmeldung und werden beim kantonalen HR hinterlegt. Sie sind dort (gegen Gebühr) einsehbar.

Statuten automatisch erstellen

Daten einmal erfassen — Peracta generiert OR-konforme Statuten, geprüft vom Schweizer Anwalt.

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